Der Verein ist am 22.07.2014 offiziell bei dem Registergericht in Kiel als eingetragener Verein (e.V.) anerkannt worden und ist ausschließlich gemeinnützig tätig.

Wie von dem zuständigen Finanzamt Kiel festgestellt, erfüllt der Verein die satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den Paragraphen 51, 59, 60 und 61 AO. Die Körperschaft (der Verein) fördert nach der Satzung folgende gemeinnützige Zwecke: Entwicklungshilfe (Paragraph 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 15 AO) und ist zur Ausstellung von entsprechenden Zuwendungsbestätigungen berechtigt.

Förderverein Welthungertag e.V.

Der Vorstand:

1. Vorsitzender León Kobzik
2. Vorsitzender Andreas Kobzik

Berichte und Aktivitäten des Fördervereins Welthungertag e.V. und der Aktion Hunger gegen Hunger:

Hunger spüren für den guten Zweck

Kieler Nachrichten (Eckernförder Nachrichten) am 14.10.2015